Clearingstelle

  • 1 Gruppe
  • 6 Plätze
  • m/w, Alter 10 bis 15 Jahre

Die Clearingstelle ist eine sogenannte geschlossene Gruppe, das heißt, hier wird eine Jugendhilfemaßnahme nach §27ff. SGB VIII unter Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen umgesetzt. Rechtliche Grundlage für diese Maßnahme ist der §1631b BGB: Danach braucht jedes Kind, jede*r Jugendliche bei einer Aufnahme in die Clearingstelle einen familiengerichtlichen Beschluss, der es erlaubt, freiheitsentziehende Maßnahmen anzuwenden.

Gemäß des §1631b BGB liegt bei diesen Kindern und Jugendlichen eine Selbst- oder Fremdgefährdung vor. Ihre Betreuung in einer offenen Jugendhilfemaßnahme ist nicht möglich, weil sie zum Beispiel fortlaufen oder so massive, aggressive Verhaltensweisen zeigen würden, dass ein Verbleib in einer offenen Gruppe nicht in Frage kommt.

Die Clearingstelle hat drei wesentliche Aufgaben: Akut-Krisenintervention, Diagnostik und das Finden von Perspektiven. Wichtig ist, die Negativspirale in einer Entwicklung zu unterbrechen (Krisenintervention), herauszufinden, wie es dazu kam (Diagnostik der Ursachen) und Ideen zu entwickeln, was für eine künftige positive Entwicklung hilfreich sein könnte (Finden von Perspektiven).
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie unterstützt die Clearingstelle bei diesen Aufgaben im Rahmen eines sogenannten Liaison-Vertrages. Drei Lehrer*innen leisten die Beschulung der Kinder und Jugendlichen.
Die durchschnittliche Verweildauer der jungen Menschen beträgt ca. acht Monate. Etwa ein Drittel von ihnen findet innerhalb der differenzierten Angebotsstruktur des Kinderzentrums St. Vincent eine geeignete Anschlussmaßnahme.

Mario Griebel

Mario Griebel

Stellvertretende Heimleitung
Bereichsleitung

Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Telefon: 09 41 78 74-1 21

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